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Verteidigung in Bußgeldsachen
Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße ziehen ebenso wie Fahren unter Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss regelmäßig Bußgeldverfahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar Strafverfahren nach sich. Dabei kann eine Nebenfolge einer zu verhängenden Strafe die Entziehung der Fahrerlaubnis sein.
Aber auch dann wenn "nur" ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden sollte, kann dies neben hohen Bußgeldern die Verhängung eines Fahrverbotes zur Folge haben. Ist der Betroffene beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen, kann in beiden Fällen der Verlust des Arbeitsplatzes bzw. - bei Unternehmern - ein deutlicher Umsatzeinbruch drohen.
Aus diesem Grund sollte so früh wie möglich ein Verteidiger beauftragt und grundsätzlich zunächst keine Angaben zur Sache gemacht werden. Insbesondere dann, wenn Sie lediglich als Zeuge angeschrieben worden sein sollten, empfiehlt sich vor jedweder Korrespondenz mit der Bußgeldbehörde die kurzfristige Einschaltung eines Rechtsanwaltes, denn in diesen Fällen bietet das Verjährungsrecht erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten.

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