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Präventiv-strafrechtliche Beratung von Unternehmen

In den vergangenen Jahren hat die Intensität der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Wirtschaftsstrafsachen zugenommen. Besteht der Verdacht, dass in einem Unternehmen Straftaten begangen worden sein sollen, werden die Ermittlungen zunächst allgemein gegen "Verantwortliche des Unternehmens" geführt.

Auf dieser Grundlage kommt es nicht selten zu Unternehmensdurchsuchungen. Neben deren negativen Öffentlichkeitswirkung bergen die Durchsuchungen oftmals erhebliche Risiken der Selbstbelastung, etwa durch verunsicherte Mitarbeiter. Es ist deshalb für ein Unternehmen wichtig, auf den Fall einer Durchsuchung vorbereitet zu sein. Hierzu gehört es, die Mitarbeiter bezüglich der in diesem Fall richtigen Verhaltensweisen zu instruieren und auch der Geschäftsleitung Handlungsweisen an die Hand zu geben.

Auch lassen sich durch Compliance-Maßnahmen, damit sind etwa die Implementierung bestimmter Kontrollmechanismen und Ethik-Richtlinien gemeint, insbesondere im Hinblick auf Korruptionsstraftaten bereits die Begehung von Straftaten durch Unternehmensmitarbeiter vermeiden bzw. reduzieren. Für beides bietet sich die Beratung durch einen auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt an.

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