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Bußgeld
Bei einem Verstoß gegen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) droht regelmäßig ein Bußgeld. Die in der Praxis am häufigsten vorkommenden und daher wichtigsten Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße. Bei Rotlichtverstößen ist von großer Bedeutung, ob die Ampel bei Überqueren bereits mehr als eine Sekunde rot zeigte, denn in diesem Fall kann ein Fahrverbot drohen. Dennoch gibt es hier Im Einzelfall Ausnahmen und die Chance, ein Fahrverbot abzuwenden. Ein Fahrverbot droht auch dann, wenn durch das Überfahren des Rotlichts andere gefährdet oder Sachen beschädigt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen enthält der Bußgeldkatalog ein ausdifferenziertes System der Rechtsfolgen. Hier ist insbesondere zu beachten, dass bei Wiederholungstaten auch geringere Geschwindigkeiten für die Verhängung eines Fahrverbotes ausreichen können. Verteidigungsansatz ist in Fällen dieser Art die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Messungen sowie die Einhaltung bestimmter Richtlinien bei der Geschwindigkeitsüberwachung. Bei Abstandsunterschreitungen ergibt sich nicht selten die Problematik, dass bei einem sehr geringen Abstand auch eine strafrechtliche Nötigung bzw. eine Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommt. In allen Fällen liegt ein Schwerpunkt der Verteidigung oft in dem Bemühen, ein Fahrverbot und damit einhergehende berufliche Nachteile zu vermeiden. Die Anforderungen hieran sind jedoch hoch und müssen genau dargelegt werden.
Berufung
Gegen eine strafrechtliche Verurteilung durch das Amtsgericht kann Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet das Landgericht, in dessen Bezirk sich das Amtsgericht befindet, das den Angeklagten verurteilt hat. Im Rahmen der Berufungsverhandlung kommt es zu einer Überprüfung des Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Es wird also erneut - wie vor dem Amtsgericht - eine vollständige Beweisaufnahme durchgeführt.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

