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Compliance - Abteilung
Unternehmen, insbesondere börsennotierte, haben sicherzustellen, dass es innerhalb des Unternehmens nicht zu Gesetzesverstößen kommt. Vor diesem Hintergrund werden unternehmensinterne Compliance-Abteilungen eingerichtet, die eine entsprechende Überwachung und Kontrolle durch verschiedene Maßnahmen sicherstellen. In diesem Zusammenhang werden teilweise auch unternehmensexterne Ombudsmänner herangezogen, an die sich Mitarbeiter vertraulich wenden können, um Straftaten innerhalb des Unternehmens zu melden. Auf diese Weise kann es gelingen, Missstände intern zu klären, bevor etwa ein Strafverfahren gegen Unternehmensverantwortliche eingeleitet wird, was regelmäßig eine negative Öffentlichkeitswirkung für das Unternehmen zur Folge hat.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

