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Justizvollzugsanstalt

In Justizvollzugsanstalten verbüßen Verurteilte die gegen sie verhängte Freiheitsstrafe (Strafhaft). Gleichzeitig dienen Justizvollzugsanstalten der Inhaftierung von Untersuchungsgefangenen gegen die zwar noch kein rechtskräftiges Urteil verhängt aber ein Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist (Untersuchungshaft). Bei der Strafhaft unterscheidet man zwischen geschlossenem und offenem Vollzug. Der Unterschied besteht darin, dass sich Gefangene im offenen Vollzug innerhalb der Anstalt frei bewegen können und nicht in ihre Hafträume eingeschlossen werden. Im offenen Vollzug werden regelmäßig sog. Freigänger untergebracht, die täglich das Anstaltsgelände zur Arbeit verlassen und abends dorthin zurückkehren.  

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