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Körperverletzung

Die Körperverletzung ist ein sehr häufig vorkommendes Delikt. Das Gesetz sieht für den "einfachen" Fall der Körperverletzung als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor (§ 223 StGB). Die Körperverletzungsdelikte werden in der Praxis der Gerichte zunehmend härter bestraft, insbesondere dann, wenn es nicht die erste Körperverletzung des Beschuldigten ist. Gerade bei Körperverletzungsdelikten kommt oft der Frage Bedeutung zu, wer denn zuerst geschlagen hat bzw. ob sich der Beschuldigte nur verteidigen wollte. In letzterem Fall könnte sein Verhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 StGB gerechtfertigt sein. Zu beachten ist auch, dass es für eine Körperverletzung nicht erforderlich ist, dass der andere Schmerzen empfindet, denn auch eine Gesundheitsschädigung, etwa das Anstecken mit dem Aids-Virus (HIV), stellt eine Körperverletzung dar. Wichtig sind bei der Körperverletung zudem die in den §§ 224 (Gefährliche Körperverletzung), 226 (Schwere Körperverletzung) und 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) vorgesehenen Strafschärfungen. Hier drohen im Einzelfall mehrjährige Gefängnisstrafen. Abschließend ist noch auf das Institut der Einwilligung in die Körperverletzung nach § 228 StGB hinzuweisen.

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