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Ordnungswidrigkeit
Das deutsche Recht unterscheidet sich von anderen Rechtsordnungen dadurch, dass es nicht für jede Gesetzesübertretung eine Strafe vorsieht sondern weniger gravierende Gesetzesverstöße als Ordnungswidrigkeiten einstuft. Die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände finden sich in den unterschiedlichsten Gesetzen vom Straßenverkehrsgesetz bis hin zur Abgabenordnung, dem wichtigsten Steuergesetz. Das Verfahren, das die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit regelt ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das Mittel der Ahndung ist die Geldbuße. Diese beträgt mindestens 5 Euro. Grundsätzlich sieht das OWiG zwar eine Maximalgeldbuße von 1000 Euro vor, doch kann diese bei Vorliegen spezieller Regelungen weit darüber hinaus gehen. So sieht etwa die Regelung des § 130 OWiG Geldbußen von bis zu 1 Million Euro vor. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren ähnelt derjenigen in Strafverfahren. Die Kosten eines Verteidigers werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

