Ihre Rechte als Beschuldigter
Als Beschuldigter bzw. Angeklagter in einem Strafverfahren haben Sie vielfältige Rechte. Nachfolgend werden die wichtigsten Rechte kurz dargestellt. Inwieweit Sie von diesen Rechten Gebrauch machen sollten, hängt immer von Ihrem individuellen Fall ab. Empfehlenswert ist es, zunächst nur von dem Recht Gebrauch zu machen, sich von dem Verteidiger Ihrer Wahl verteidigen zu lassen und sich über die Wahrnehmung der übrigen Rechte von diesem beraten zu lassen.
Recht auf Verteidigung: Sie haben das Recht, sich jederzeit von dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl verteidigen zu lassen. Die vertrauliche schriftliche und mündliche Kommunikation mit Ihrem Verteidiger ist geschützt. Sie können sich also grundsätzlich Ihrem bevollmächtigten Verteidiger anvertrauen und müssen nicht befürchten, dass der Inhalt des Gesprächs oder Schriftverkehrs anderen Beteiligten bekannt wird, wenn Sie dies nicht wollen. Das Recht auf Verteidigung ist aber auch deshalb eines der wichtigsten, weil nur der Verteidiger vollständige Akteneinsicht erhält, Sie also nur so erfahren werden, was genau man Ihnen vorwirft und welche Beweise vorliegen.
Anspruch auf rechtliches Gehör: Sie haben das Recht gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht Ausführungen zum Tatvorwurf zu machen und sich so gegen diesen zu verteidigen. Vor jeder Sie benachteiligenden Entscheidung von Staatsanwaltschaft oder Gericht sind Sie daher anzuhören.
Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen: Sie sind auf der anderen Seite in keiner Weise verpflichtet, aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken. Ihnen steht daher immer das Recht zu, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht keine Aussage zu machen, also zu schweigen. Wenn Sie vollumfänglich schweigen, dürfen hieraus auch keine nachteiligen Schlüsse seitens des Gerichts gezogen werden. Kann man Ihnen die Ihnen vorgeworfene Tat nicht nachweisen, muss Sie das Gericht freisprechen.
Beweisantragsrecht: Sie haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens zu Ihrer Verteidigung Beweisanträge zu stellen. Diese dürfen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt werden.
Fragerecht: In der Hauptverhandlung haben Sie grundsätzlich das Recht, Zeugen und Sachverständigen Fragen zu stellen.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

