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Strafbefehl
Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Das ist vielen Betroffenen nicht bewusst, denn wird gegen den Strafbefehl kein Einspruch eingelegt, so kommt es nicht zu einer Verhandlung vor Gericht. Umso gefährlicher ist es, wenn gegen einen Betroffenen mehrere Strafbefehle ergangen sind und dann - in dem ersten "richtigen" Verfahren vor Gericht - aufgrund der Vorstrafen, die mittels Strafbefehl verhängt wurden, sogleich eine Freiheitsstrafe droht. Es ist deshalb wichtig, die Berechtigung des Strafbefehls durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und unter Abwägung bestehender Vor- und Nachteile und Risiken über die - fristgemäße (!) - Einlegung eines Einspruches zu entscheiden. In diesem Fall käme es dann zu einer regulären Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

