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Verteidigung in Strafsachen
Der nicht verteidigte Beschuldigte ist den staatlichen Zwangsmitteln und Ermittlungsbefugnissen im Strafrecht – wie etwa Inhaftierung und Durchsuchung - regelmäßig hilflos ausgesetzt, weil er seine Rechte und insbesondere die Mechanismen eines Strafverfahrens nicht kennt. Vor allen Dingen aber weiß er in der Regel nicht, was die Staatsanwaltschaft gegen ihn in der Hand hat bzw. zu haben glaubt, denn nur der Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht.
In dieser Situation empfiehlt es sich daher grundsätzlich zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen erfahrenen, auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen, um auf diese Art und Weise „Waffengleichheit“ herzustellen. Nach meiner Erfahrung lassen sich umso bessere Ergebnisse erzielen, je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird.
Letzteres gilt umso mehr in Fällen von Untersuchungshaft. Hier gelten erhebliche Besonderheiten, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, um eine möglichst kurzfristige Haftentlassung des Beschuldigten zu erreichen ohne dessen Verteidigungschancen im folgenden Hauptverfahren zu gefährden.
Aufgrund meiner Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Strafrechts bin ich in der Lage, eine realistische Prognose über den Ausgang Ihres Strafverfahrens abzugeben. Diese ist erforderlich, um mit Ihnen gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Diese kann entweder konfrontativ, mit dem Ziel eines Freispruches oder - lässt sich eine Verurteilung nicht vermeiden – kooperativ, mit dem Ziel einer milden Strafe, ausgeprägt sein.
Entscheidend ist das Erreichen des für den Einzelfall bestmöglichen Ergebnisses, wobei nicht zuletzt auch berufliche, aufenthaltsrechtliche oder familiäre Konsequenzen eine Rolle spielen können. Dies gilt gleichermaßen für das Vorgehen gegen einen Strafbefehl, die Durchführung von Berufungen und Revisionen gegen bereits verhängte Urteile sowie für die Vertretung im Wiederaufnahmeverfahren.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer


