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Wiederaufnahme des Verfahrens
Rechtskräftige Urteile bilden in der Regel den Abschluss eines Strafverfahrens. Ausnahmsweise können aber Verfahren dann wieder aufgerollt werden, wenn ein gesetzlicher Wiederaufnahmegrund vorliegt. Wichtigster Wiederaufnahmegrund ist das Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen zu einer Freisprechung führen bzw. in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung zur Folge haben. In der Praxis sind die Hürden für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sehr hoch, so dass eine intensive und engagierte Verteidigung unerlässlich ist.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

