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Zentralregister
Der Generalbundesanwalt bei dem Bundesgerichtshof führt für die Bundesrepublik Deutschland ein zentrales Register in welchem nach Maßgabe des Bundeszentralregistergesetzes gerichtliche und behördliche Entscheidungen über Personen gesammelt werden. Dieses besteht aus dem Erziehungsregister (Eintragung bestimmter Rechtsfolgen nach Jugendstrafrecht), dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (dieses ist umfassend und steht nur den Strafverfolgungsbehörden für Zwecke des Strafverfahrens zur Verfügung) und dem Zentralregister. In letzteres werden u.a. strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen. Eine andere Frage ist, welche Verurteilungen in ein Führungszeugnis für Private aufgenommen werden. Hier bestehen zahlreiche Ausnahmen, deren Kenntnis unerlässlich ist. Allein aus diesem Grund sollte insbesondere bei einer (drohenden) ersten Verurteilung umgehend ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung beauftragt werden, um möglicherweise dauerhafte berufliche Nachteile zu vermeiden.

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

