BONORDEN KNECHT Rechtsanwälte • Schillerplatz 8 • 71638 Ludwigsburg • Tel: 07141 - 916 57 73

Beistandschaft für Zeugen

Auch Zeugen haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Recht auf anwaltlichen Beistand. Hintergrund ist vor allen Dingen die Gefahr, sich durch seine Aussage selbst strafbar zu machen sowie die Komplexität der Zeugnisverweigerungsrechte.

Nicht zuletzt muss der Zeuge auch vor unsachlichen oder ehrenrührigen Fragen und einer allzu schroffen Behandlung durch andere Verfahrensbeteiligte geschützt werden.

Nach unserer Erfahrung kann alledem durch eine intensive Vorbereitung des Zeugen auf seine Vernehmung, durch eine eingehende Aufklärung über seine Rechte und Pflichten und durch ein bei Bedarf deutliches Intervenieren des Rechtsanwaltes vor Gericht entgegengewirkt werden.

Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

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