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Betäubungsmittelstrafrecht
hoch spezialisierte und bundesweite Verteidigung
Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Recht) bzw. Drogenstrafrecht gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht.
Die maßgeblichen Strafrechtsnormen befinden sich nicht im Strafgesetzbuch, sondern beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zentralen Vorschriften des BtM-Rechts sind die §§ 29 ff. BtMG.
Diese regeln unter anderem die strafrechtlichen Konsequenzen bei Besitz und Anbau von Betäubungsmitteln sowie bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
Bei Vorwürfen aus dem Gebiet des BtM-Rechts kommt es häufig zu Durchsuchungen von Wohnungen und Beschlagnahme von Mobiltelefonen, PC‘s und Laptops. Auch Verhaftungen sind möglich.

Fachanwalt für Strafrecht
Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht
Die Verteidigung und Beratung im Betäubungsmittelstrafrecht ist eines der Spezialgebiete der ausschließlich im Strafrecht tätigen Kanzlei Bonorden Knecht.
Innerhalb der Kanzlei Bonorden Knecht ist Herr Rechtsanwalt Knecht Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht.
Er trägt seit dem Jahr 2008 den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und wurde in der FOCUS – Anwaltsliste der Jahre 2014 bis 2022 als „TOP – Rechtsanwalt“ im Fachgebiet Strafrecht ausgezeichnet.
Herr Rechtsanwalt Knecht ist seit über 17 Jahren im Bereich der Strafverteidigung und Beratung von Mandanten im Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht tätig. Hierdurch sowie durch ständige Fortbildungen auf diesem praxisrelevanten Teilgebiet des Strafrechts verfügt Herr Rechtsanwalt Knecht über eine überaus hohe Spezialisierung im Betäubungsmittelstrafrecht.
Wir unterstützen Sie
Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts wenden:
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Besitz von Betäubungsmitteln
Herstellung/Anbau von Betäubungsmitteln
Fachkompetente Rechtsberatung im Betäubungsmittelstrafrecht
Komplexe Fälle / „nicht geringe Menge“ von Betäubungsmitteln
Als Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Knecht auf diesem Gebiet des Strafrechts auch sehr komplexe Fälle, in denen eine hohe Straferwartung droht.
Dies gilt namentlich, wenn sich der Vorwurf auf eine sogenannte nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln bezieht, bei welcher eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht. Für die Beurteilung einer solchen nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln kommt es insoweit auf die konkrete Wirkstoffmenge des jeweiligen Betäubungsmittels an. Beim Anbau von Marihuana oder bei Vorwürfen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stellt sich die Bestimmung dieser nicht geringen Menge dabei als besonders schwierig dar.
BtM-Recht:
Therapie statt Strafe / Außerstrafrechtliche Folgen / Aufklärungshilfe / Durchsuchung / Haft
Als erfahrener Anwalt für Betaübungsmittelstrafrecht berät Herr Rechtsanwalt Knecht umfassend über die in Ihrem Fall Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie. Beispielsweise, ob Schweigen oder Aufklärungshilfe anzuraten sind. Auch Fragen der Strafvollstreckung (Stichwort: Therapie statt Strafe) sowie drohende außerstrafrechtliche Folgen behält Herr Rechtsanwalt Knecht dabei im Blick und klärt seine Mandanten über die insoweit teilweise komplizierten Einzelheiten auf. Nicht zuletzt umfasst die Beratung von Herrn Rechtsanwalt Knecht auch die Frage, ob gegen einen etwaigen Durchsuchungsbeschluss Beschwerde eingelegt werden soll, was Einfluss auf die Verwertbarkeit der Beweismittel haben kann. Schließlich verteidigt Herr Knecht auch im Falle von Untersuchungshaft äußerst engagiert, wobei er regelmäßig mit hohem Einsatz das Ziel einer Aufhebung des Haftbefehls oder zumindest einer Haftverschonung verfolgt. Auch hierdurch ist eine bestmögliche Strafverteidigung seiner Mandanten gewährleistet.
Adresse: Schillerplatz 8,
71638 Ludwigsburg
Tel: 07141 - 916 57 73
E-Mail: info@ra-bonorden.de
Strafverteidigung im BtM-Recht
Die Kanzlei Bonorden Knecht verfolgt grundsätzlich das Ziel, bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – und nicht erst vor Gericht – die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang zu stellen. Dies gilt auch für die Strafverteidigung im BtM-Recht. Herr Rechtsanwalt Knecht führt daher regelmäßig bereits in diesem Verfahrensstadium umfangreiche tatsächliche und rechtliche Prüfungen anhand des Akteninhalts durch, bespricht sich ausführlich mit seinen Mandanten und fertigt auf dieser Basis Verteidigerschriftsätze. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich ein dahingehender Aufwand äußerst positiv auf den Verfahrensausgang auswirkt. Selbstverständlich verfügt Herr Rechtsanwalt Knecht auch vor Gericht über sehr umfangreiche praktische Erfahrungen im Umgang mit Staatsanwälten, Richtern und Sachverständigen – aber auch mit Verteidigern von Mitangeklagten. Er überzeugt dabei durch fachlich fundierte Argumentation in der Sache sowie ein hohes Durchsetzungsvermögen. Von Kollegen wird Herr Rechtsanwalt Knecht deshalb regelmäßig im Betäubungsmittelstrafrecht empfohlen.
Als Mandant erwartet Sie folglich eine erfahrene, fachlich hoch qualifizierte und taktisch versierte Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht/Drogenstrafrecht.
Gerne übernimmt Herr Rechtsanwalt Knecht auch für Ihren Fall Verantwortung.
KONTAKT
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – gerne rufen wir Sie auch zurück.
- Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg