Allgemeines Strafrecht

– hoch spezialisierte und bundesweite Verteidigung

Auf dem Gebiet des Allgemeinen Strafrechts verteidigen wir Mandanten in komplexen und umfangreichen Strafverfahren oder solchen Verfahren, bei denen eine Verurteilung erhebliche – auch außerstrafrechtliche – Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Wir unterstützen Sie

Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Allgemeinen Strafrechts wenden:

fahrlässige Körperverletzung vorsätzliche Körperverletzung fahrlässige Tötung Diebstahl Urkundenfälschung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Recht) bzw. Drogenstrafrecht gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht. Die maßgeblichen Strafrechtsnormen befinden sich nicht im Strafgesetzbuch, sondern beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Zentralen Vorschriften des BtM-Rechts sind die §§ 29 ff. BtMG.

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Sexualstrafrecht

In kaum einem Teilgebiet des Strafrechts ist das Risiko einer Fehlverurteilung höher als im Sexualstrafrecht, wo häufig nur das vermeintliche Opfer als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung steht.

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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts. Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man Straftaten, die im Kontext des Wirtschaftslebens begangen werden.

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Steuerstrafrecht

Unsere anwaltlichen Leistungen umfassen auch die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen des Vorwurfes von Steuerstraftaten.

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Die Rechtsanwälte

RA Christian Bonorden

RA Alexander Knecht

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – gerne rufen wir sie auch zurück.

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