BONORDEN KNECHT
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Schillerplatz 8
71638 Ludwigsburg
Tel: 07141 - 916 57 73
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Betäubungsmittelstrafrecht
Bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) drohen regelmäßig erhebliche Folgen. Nicht nur die Strafandrohungen sind vergleichsweise hoch, auch die etwaigen fahrerlaubnisrechtlichen Folgen erweisen sich regelmäßig als einschneidend.
Die Verfahren sind darüber hinaus durch Besonderheiten wie Kronzeugenregelung, Suchterkrankungen der Beschuldigten, verdeckte Ermittlungen und eine häufige Inhaftierung der Beschuldigten geprägt. Hier sollte unseres Erachtens von Anfang an ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht als Verteidiger eingebunden werden.
Wir verteidigen Sie insbesondere in folgenden Fällen:
- Drogenmissbrauch
- Unerlaubter Besitz von Marihuana, Haschisch, Amphetamin, XTC, Kokain, Heroin, weichen Drogen, harten Drogen, Arzneimittel, AMG, Cannabis, Gras, MDMA, PEP, Extasy, Subotex, Speed
- Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln/Drogen
- Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln/Drogen
- Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln/Drogen (Drogenplantage)
- Kronzeugenregelung
- Drogenscreening, Drogentest
- Blutprobe, Bluttest