Wirtschaftsstrafrecht
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und bundesweite Verteidigung
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Rechtsanwalt für Wirtschafts-strafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts.
Neben im Strafgesetzbuch enthaltenen Tatbeständen wie etwa dem Betrug nach § 263 StGB und der Untreue nach § 266 StGB finden sich eine Vielzahl von Tatbeständen in sogenannten Nebengesetzen, wie beispielsweise dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Diese Straftatbestände sehen empfindliche Strafen vor.
Verurteilungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts können zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtungen und sogenannte außerstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Hierzu gehören beispielsweise Berufsverbote sowie der Entzug bzw. der Widerruf von Erlaubnissen und freiberuflichen Zulassungen. Die Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert deshalb neben einer langjährigen Erfahrung und Spezialkenntnissen oft auch die Einbeziehung von Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen.
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Wir unterstützen Sie
Sie können sich an uns insbesondere bei folgenden Vorwürfen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts werden:
Untreue
Betrug (Kapitalanlagebetrug)
Subventionsbetrug
Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Bankrott und Bilanzfälschung
Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
Insiderhandel und Marktmanipulation
Insolvenzverschleppung
Vorenthalten/ Veruntreuen Arbeitsentgelt
Als erfahrene Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsstrafverteidiger beraten und verteidigen wir
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